n.runs laesst es drauf ankommen und bietet sein „Hackertool“ BTcrack wieder an. Der Grund ist, dass man endlich Rechtssicherheit beim §202c erhalten moechte. Sprich, n.runs laueft nun Gefahr, dass wegen des Tools Strafanzeige gegen sie gestellt wird. Man ist sich des Risikos aber bewusst und wird sich allen Konsequenzen stellen. Danke n.runs!
Passende Postings hierzu auf Full-Disclosure und Bugtraq.
In diesem Zusammenhang ist uebrigens auch die Meldung nett, dass TecChannel bei der Staatsanwaltschaft Bonn eine Strafanzeige gegen die die Verantwortlichen Betreiber der Webseite www.bsi.de wegen Verstosses gegen §202c gestellt haben. Unter www.bsi.de wird unter anderem das „Hackertool“ John the Ripper oeffentlich zugaenglich gemacht. Mal schauen was da raus kommt 🙂