Wie auf heise zu lesen ist gewinnt die Musikindustrie in Amerika einen Prozess, bei der die Beschuldigte nun dazu verurteilt wird eine Geldstrafe von ~156.000 Euro fuer die Urheberrechtsverletzung von 24 Liedern zu zahlen. Man kann ja zum Kopieren von Liedern stehen wie man will. Aber 6.500 Euro *pro* Lied entbehren doch jeder Verhaeltnismaessigkeit. Was kommt denn bei 100 Liedern? Ab wieviel Urheberrechtsverletzung wird die Todesstrafe gefordert? Man muss sich das mal vorstellen… Wenn man nicht zahlen kann, seine Strafe vielleicht im Gefaengnis absitzen muss, wird man bei der Hoehe der Geldstrafe wohl mit einem Vergewaltiger, Moerder oder Kinderschaender in der Zelle landen.

Ich weiss es ja auch nicht. In diesem Zusammenhang… Ich, als jemand der sich CDs und DVDs ja kauft, aerger mich jedesmal, wenn mir am Anfang einer DVD immer dieser unsaegliche „Raubkopiere sind Verbrecher“-Schund aufgezwungen wird. Wenn ich dann auf der hartabergerecht-Seite noch so ein Zitat wie „Viele Raubkopierer kennen Gefaengnisse nur aus Filmen. Wir zeigen Ihnen jetzt die Originaldrehorte.“ lese, moechte ich mich uebergeben.

Interessant hierzu ist uebrigens http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/index.htm