Das Landgericht Hamburg hat geurteilt, dass ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet ist den Zugriff auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren. In der Urteilsbegruendung liest man folgendes.

Eine DNS-Sperre sei wegen der leichten Umgehungsmoeglichkeit kein geeignetes Mittel zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen und kein zumutbares Mittel dagegen.

Und noch ein Schmankerl

Dem Gericht ist es in wenigen Minuten gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfuegbaren Name-Servern zu finden. Den Nutzern solcher Filmdownloadseiten wie „…“, es duerften im Wesentlichen internetaktive Jugendliche und junge Erwachsene sein, wird das im Zweifel noch schneller gelingen

Ob sich das in irgendeiner Art und Weise auf die geplante „Internetzensur“ auswirkt?