Herr Schaeuble aergert sich ueber das Bundesverfassungsgericht, welches ihm auf dem Weg die Verfassung einzureissen bzw. zu demontieren immer wieder Knueppel zwischen die Beine wirft *huestel*
Deutschlands Innenminister spricht dem Bundesverfassungsgericht die Kompetenz ab, ueber die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. „In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, fuer welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht“, sagte Wolfgang Schaeuble (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Schoen zu sehen, dass noch jemand unsere Verfassung zu schuetzen versucht.
Und irgendwie faellt mir bei Schaeuble immer der Spruch ein, denn mir meine Mutter einmal sagte: „Wer einmal luegt dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.“ Denn wenn Herr Schaeuble wieder mal was vom Stapel laesst, muss ich immmer an die Diskussion um die Onlinedurchsuchung denken. Was hatte Herr Schaeuble am 17.11.2008 auf abgeordnetenwatch.de geschrieben?
Das BKA geht davon aus, dass zur Abwehr des islamistischen Terrorismus – und nur zu diesem Zweck waere dies zulaessig – bundesweit etwa mit fuenf bis zehn Onlinedurchsuchungen im Jahr gerechnet werden muss. Durch diese gesetzliche Moeglichkeit werden doch nicht ueber 80% der deutschen Haushalte, in denen ein Computer steht, unter Generalverdacht gestellt. Hier geht es doch nur um eine Anpassung der polizeilichen Mittel an die moderne Kommunikationstechnologie fuer einen Eingriff im Einzelfall.
Was lese ich dann am 07.03.2009 bei golem?
Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND nutzt die Hackersoftware zur Onlinedurchsuchung offenbar intensiv zur Spionage. Im vergangenen Jahr kamen die Werkzeuge in mindestens 2.500 Faellen zum Einsatz.
Wer einmal luegt dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.