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Monat: Februar 2008 (Seite 2 von 2)

Meldepflicht im Hotel? – Teil 2

An die Betreiber des Hotels $NAME

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war vom 14.02 auf den 15.02 Gast in Ihrem Hotel. Das Zimmer wurde einige Tage vorher durch meinen Arbeitgeber reserviert. Bei der Anmeldung wurde mir am Empfang ein Formular vorgelegt, welches ich ausfuellen sollte. Meine Nachfrage, ob das Formular ausgefuellt werden muesste, wurde mit dem Hinweis auf das neue Meldepflichtgesetz bejaht.

Am Abreisetag habe ich die Dame an der Rezeption gefragt, wann meine angegebenen persoenlichen Daten denn nun wieder geloescht werden wuerden. Zu meiner grossen Verwunderung wurde mir mitgeteilt, dass dies eigentlich nie geschehen wuerden. Hier moechte ich dann doch noch mal nachfragen und Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen bitten.

Welches Gesetz ist Grundlage fuer das vom Gast auszufuellende Formular?
Ueber welchen Zeitraum werden meine angegebenen Daten bei Ihnen gespeichert bleiben?
Was geschieht mit meinen Daten, nachdem die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist?
In welchem Rahmen muessen oder duerfen meine Angaben an Dritte weitergegeben werden?

Ich erlaube mir meine Anfrage und Ihre Antwort in meinem Blog unter http://blog.portsonline.net zu veroeffentlichen. Sollten Sie, auch einer auszugweise, Veroeffentlichung Ihrer Antwort nicht zustimmen, teilen Sie mir dies bitte mit.

Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen und freundliche Gruesse
Ramon Kukla

Meldepflicht im Hotel? – Teil 1

An die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol (NRW), an den Landesdatenschutzbeauftragter Andreas Schurig (Sachsen)

Sehr geehrter Damen und Herren,

vor einigen Tagen war ich, wohnhaft in NRW, dienstlich in Dresden, Sachsen. Hier war durch meinen Arbeitgeber bereits ein Zimmer in einem Hotel reserviert worden. Beim einchecken wurde mir dann ein Formular vorgelegt, in welches ich einige persoenliche Daten (Name, Ort, PLZ, Strasse, etc.) eintragen sollte. Meine Nachfrage, ob das Formular ausgefuellt werden muesste, wurde mit dem Hinweis auf das neue Meldepflichtgesetz bejaht.

Bei der Abreise am Folgetag habe ich die Rezeptionistin dann gefragt, wann meine personelichen Daten denn nun wieder geloescht werden wuerden. Die ueberraschende Antwort war „Nie.“. Leider habe ich keine Informationen zu dem genannten Meldegesetz/Meldepflichtgesetz gefunden. Daher hoffe ich Sie koennen mir die folgenden Fragen beantworten.

Welches Gesetz koennte hier gemeint sein, dass die Angabe persoenlicher Daten beim Check-In im Hotel fordert?
Ueber welchen Zeitraum muessen/duerfen meine angegebenen Daten gespeichert bleiben?
Was geschieht mit meinen Daten, nachdem die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist?
In welchem Rahmen muessen oder duerfen meine Angaben an Dritte weitergegeben werden?

Ich erlaube mir meine Anfrage und Ihre Antwort in meinem Blog unter http://blog.portsonline.net zu veroeffentlichen. Sollten Sie, auch einer auszugweise, Veroeffentlichung Ihrer Antwort nicht zustimmen, teilen Sie mir dies bitte mit.

Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen und freundliche Gruesse
Ramon Kukla

Meldepflicht im Hotel?

Na, da war ich aber etwas ueberrascht. Ich war im Rahmen einer Dienstreise in Dresden und bekam beim Check-In im Hotel einen Zettel vorgelegt, wo ich persoenliche Daten anzugeben hatte. Auf meine Frage, ob die Angaben Pflicht seien, teilte mir die Dame am Empfang mit, dass das nun im Rahmen der seit einiger Zeit gueltigen Meldepflicht zwingend waere. Ich habe das Formular dann (widerwillig) ausgefuellt und durfte am Folgetag, wo wir wieder abgereist sind, die naechste Ueberraschung erleben. Auf meine Frage, wann meine persoenlichen Daten denn geloescht werden, bekam ich als Antwort „Nie“.

Da ich so ad hoc keine Informationen im Internet zum Thema Meldepflicht in Sachsen finde, werde ich wohl mal den Datenschutzbeauftragen des Landes NRW und Sachsen anmailen.

Featuritis

Nokia stellt zwei neue Smartphones vor. Unter anderem das N96, welches neben einem DVB-T-Tuner und 16GB internem Speicher auch eine 5-Megapixel-Kamera und HSDPA- sowie WLAN-Technik mitbringt. Laut ersten aber unbestaetigten Geruechten soll es sogar moeglich sein mit diesem Geraet zu telefonieren!

Mal im Ernst. Wenn ich Fernsehen schauen moechte, dann sicher nicht auf einem 2,8-Zoll „grossen“ Display mit einer Aufloesung von 320×240. Und Fotos macht meine Digi-Cam sicher auch besser. Ich bin ja wirklich technikaffin, aber fuer mich ist ein Handy in erster Linie ein Ding mit dem ich telefoniere. Ok, vielleicht schreibe ich auch mal eine SMS. Aber damit ist es auch gut. Es wird wirklich von Jahr zu Jahr schwerer ein Telefon zu finden, dass nicht mit all den Features daherkommt. Ich bin froh, dass mein kuerzlich erstandenes W48 so prima funtkioniert 🙂

GUI vs. Console

Ach, wie so oft ist die Console der GUI vorzuziehen. Aufgrund von Problemen hatte ich auf einem ESX-Server noch Snapshots von einer VM rumliegen. Loeschen wollte ich die Files aber nicht, da das bei Snapshots unter Umstaenden zu Problemen fuehren kann. Es haette eigentlich kein Problem sein sollen, da die Snapshots nicht mehr registriert waren, aber trozdem…

Nach einiger Suche und der kompetenten Hilfe des VMWare-Forums konnte das Problem geloest werden.

Wo das Erstellen und anschliessende loeschen eines Snapshots via GUI keine Loesung brachte, hat die Nutzung der vmware-cmd ueber die ESX-Console zum Erfolg gefuehrt. Es wuerden waehrend dem „removesnapshots“-Vorgang auch alle nicht mehr via „hassnapshot“ angezeigten Snapshots geloescht. Super.

Toef toef

Nachdem mir letztens im Parkhaus jemand den vorderen Teil unseres Wagens verbeult hat, fahre ich zur Zeit einen Mercedes A-Klasse (Leihwagen). Und ich muss schon sagen, ich bin wirklich ueberrascht was der Wagen alles kann. Neben wirklich gutem Sound (Radio, nicht Motor) hat das Fahrzeug auch ein eingebautes Navigationssystem und die Moeglichkeit ein Telefon zu nutzen (nur wie?). Auf vom fahren her ist der kleine Benz eine feine Sache. Man sitzt zwar etwas seltsam, der Lenker laesst sich nicht axial einstellen und der (einzige!) Bedienhebel ist etwas weit unten, aber ansonsten koennte ich mir den Wagen gut als Zweitwagen vorstellen 🙂

Videoueberwachung sinnvoll genutzt

An alle „Ich habe doch nichts zu verbergen“- und „Videoueberwachung hilft Verbrechen zu verhindern/aufzuklaeren“-Sager. Die Stuttgarter Volksbank hat wohl die Videoueberwachung zum Aufspueren einer Kundin benutzt, um Ihr eine Rechnung ueber Reinigungskosten zu schicken, da die Tocher beim Besuch der Filiale Schmutz hinterlassen hatte. (gefunden bei fefe)

Jawohl, richtig so! Endlich wird der ganze Technikkram mal sinnvoll eingesetzt. Wo kaemen wir denn hin, wenn man mit dreckigen Schuhen seine Bank betritt und nachher nicht mal fuer die Reinigungskosten aufkommen muss!?

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