An die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol (NRW), an den Landesdatenschutzbeauftragter Andreas Schurig (Sachsen)

Sehr geehrter Damen und Herren,

vor einigen Tagen war ich, wohnhaft in NRW, dienstlich in Dresden, Sachsen. Hier war durch meinen Arbeitgeber bereits ein Zimmer in einem Hotel reserviert worden. Beim einchecken wurde mir dann ein Formular vorgelegt, in welches ich einige persoenliche Daten (Name, Ort, PLZ, Strasse, etc.) eintragen sollte. Meine Nachfrage, ob das Formular ausgefuellt werden muesste, wurde mit dem Hinweis auf das neue Meldepflichtgesetz bejaht.

Bei der Abreise am Folgetag habe ich die Rezeptionistin dann gefragt, wann meine personelichen Daten denn nun wieder geloescht werden wuerden. Die ueberraschende Antwort war „Nie.“. Leider habe ich keine Informationen zu dem genannten Meldegesetz/Meldepflichtgesetz gefunden. Daher hoffe ich Sie koennen mir die folgenden Fragen beantworten.

Welches Gesetz koennte hier gemeint sein, dass die Angabe persoenlicher Daten beim Check-In im Hotel fordert?
Ueber welchen Zeitraum muessen/duerfen meine angegebenen Daten gespeichert bleiben?
Was geschieht mit meinen Daten, nachdem die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist?
In welchem Rahmen muessen oder duerfen meine Angaben an Dritte weitergegeben werden?

Ich erlaube mir meine Anfrage und Ihre Antwort in meinem Blog unter http://blog.portsonline.net zu veroeffentlichen. Sollten Sie, auch einer auszugweise, Veroeffentlichung Ihrer Antwort nicht zustimmen, teilen Sie mir dies bitte mit.

Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen und freundliche Gruesse
Ramon Kukla