Ich hatte, wenn ich ehrlich bin, nicht mit so einer zuegigen, freundlichen und offenen Antwort gerechnet. Ich bin ueberrascht. Sollte ich noch mal nach Dresden fahren, ist das angesprochene Hotel auf jeden Fall in der engeren Wahl. Schoen waere natuerlich nur, wenn das Personal auch entsprechend informiert gewesen waere. Ich vermute aber auch mal, dass bisher eher weniger Gaeste Detailfragen gestellt haben. Hier die Antwort.
Sehr geehrter Herr Kukla,
vielen Dank fuer Ihre Email.
Gern antworten wir auf Ihre Fragen.
1. Welches Gesetz ist Grundlage fuer das vom Gast auszufuellende Formular?
2. Ueber welchen Zeitraum werden meine angegebenen Daten bei Ihnen gespeichert bleiben?
3. Was geschieht mit meinen Daten, nach dem die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist?
4. In welchem Rahmen muessen oder duerfen meine Angaben an Dritte weitergegeben werden?
Als Hotel unterliegen auch wir dem Saechsischen Meldegesetz (SaechsMG, §18 und §19), welches wir Ihnen als pdf-Dokument beigefuegt haben. In diesen zwei Paragraphen sind Ihre zu Recht gestellten Fragen unmissverstaendlich beantwortet.
Dies bedeutet:
zu 1.
Die Grundlage bildet das Saechsische Meldegesetz (SaechsMG).
zu 2. und 3.:
Die Daten bleiben in Rahmen der gesetzlichen Frist gespeichert und werden zusammen mit dem Meldeschein nach Ablauf dieser Frist geloescht.
zu 4.:
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden nur auf Anfrage an zustaendige Behoerden uebermittelt, wie in §19, Abs. 4 beschrieben.
Wir hoffen, Sie damit zufrieden stellen und ausreichend informiert zu haben und wuerden uns freuen, Sie wieder als Gast in unserem Haus begrueßen zu koennen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Informationen benoetigen, so stehen wir Ihnen gern zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen / Kind regards